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Modernisierungskredit – Renovieren oder Modernisieren sie Ihre Immobilie
Modernisierungskredite
Renovieren oder Modernisieren sie Ihre Immobilie
G★★★★★ 5,0
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Modernisierungskredit – Günstige Zinsen für Ihre Modernisierung

Mit einem Modernisierungskredit über Umschuldungsprofi lassen sich Renovierungen, energetische Maßnahmen oder Wohnverbesserungen flexibel finanzieren. Die Experten vergleichen bankenneutral Angebote und helfen dabei, passende Konditionen sowie eine übersichtliche Finanzierung zu finden.

Modernisierungskredit – Renovierung finanzieren

Renovierung, energetische Maßnahmen Wohnverbesserungen

Flexibel finanziert mit einem Modernisierungskredit — bankenneutral verglichen aus über 500 Banken, mit passenden Konditionen für Ihr Vorhaben.

Modernisierungskredite

Kredit für Sanieren, Renovieren & Modernisieren

Energie sparen, Wohnkomfort steigern und den Wert Ihrer Immobilie erhöhen – mit dem passenden Modernisierungskredit aus über 500 Banken.

Modernisieren

Kredit für Ihr Eigenheim

Finanzieren Sie jede Maßnahme an Ihrem Eigenheim flexibel – vom kleinen Umbau bis zur energetischen Komplettsanierung. Wir finden den passenden Modernisierungskredit für Sie.

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  • Bad- & Küchensanierung
  • Energie sparen & Förderung nutzen
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Alle Bankverhandlungen führt Ihr Umschuldungsprofi für Sie – bankenneutral und immer in Ihrem Interesse. Sie werden nie wieder allein gelassen.

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Über 500 Banken

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Wir vergleichen für Sie die Angebote von über 500 Banken und verhandeln exklusive Konditionen – damit Sie die günstigste Finanzierung erhalten.

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Im Vergleich

Modernisierungskredit, Sanierungskredit, Renovierungskredit – was ist der Unterschied?

Modernisierungskredit

Energetisch · wertsteigernd

Hier geht es darum, die Immobilie auf den neuesten Stand zu bringen (oft energetisch). Vorteil: Da dies den Wert des Hauses steigert, bieten Banken hierfür oft bessere Zinsen an als für reine Möbel- oder Tapetenkäufe.

Oft bessere Zinsen

Sanierungskredit

Schäden beheben

Hier werden meist Schäden behoben, die die Bewohnbarkeit beeinträchtigen könnten. Da Sanierungen oft teuer sind (z. B. Kernsanierung), werden diese Kredite häufig wie eine klassische Baufinanzierung über Grundbucheinträge abgesichert.

Oft über Grundbucheintrag

Renovierungskredit

„Make-up“ für die Wohnung

Meist ein kleinerer Kredit. Es geht um „Make-up“ für die Wohnung. Oft sind die Summen geringer und die Bank fragt seltener nach detaillierten Nachweisen.

Geringe Summen, weniger Nachweise
§ 555b BGB

Was zählt rechtlich als Modernisierung?

Nach § 555b BGB sind Modernisierungsmaßnahmen bauliche Veränderungen, die den Energieverbrauch nachhaltig senken, die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern, den Wasserverbrauch reduzieren oder neuen Wohnraum schaffen.

Reine Reparaturen oder Instandsetzungen fallen nicht darunter – sie sind nicht über einen Modernisierungskredit finanzierbar.

Wärmedämmung von Dach, Fassade und Keller

Austausch der Heizungsanlage (Wärmepumpe, Pellets, Brennwert)

Einbau von Isolierglas- oder Dreifachverglasungsfenstern

Erneuerung von Sanitär-, Wasser- und Elektroanlagen

Schalldämmung, Brandschutz, Grundrissänderungen

Barrierereduzierender und altersgerechter Umbau

Photovoltaik mit Batteriespeicher

… und weitere wertsteigernde Maßnahmen nach § 555b BGB

Kundenstimmen

Kundenerfahrungen & Bewertungen

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Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Modernisierungskredit

Alles Wichtige zum Modernisierungskredit auf einen Blick. Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

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Ein Modernisierungskredit ist zweckgebunden — er darf nur für Renovierung, Sanierung oder Modernisierung einer Immobilie verwendet werden. Dafür bekommen Sie spürbar günstigere Zinsen als bei einem frei verwendbaren Ratenkredit, weil die Bank Ihre Immobilie als implizite Sicherheit ansieht. Zusätzlich greifen für Modernisierungskredite oft die Regeln der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR), was eine andere Beratungspflicht und Tilgungssystematik bedeutet. Faustregel: Wer Eigentümer einer Immobilie ist und renoviert, fährt mit einem Modernisierungskredit fast immer günstiger als mit einem Konsumkredit.

Nach § 555b BGB sind Modernisierungsmaßnahmen bauliche Veränderungen an einem Gebäude, die den Energieverbrauch nachhaltig senken, die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern, den Wasserverbrauch reduzieren oder neuen Wohnraum schaffen. Konkret zählen dazu: Wärmedämmung (Dach, Fassade, Keller), Austausch der Heizungsanlage, Einbau von Isolierglasfenstern, Erneuerung von Sanitär- und Elektroanlagen, Verbesserung der Schalldämmung, Grundrissänderungen sowie Maßnahmen zum Brandschutz. Reine Reparaturen oder Instandsetzung fallen rechtlich nicht unter Modernisierung.

Die wichtigsten KfW-Programme für Modernisierungen sind: KfW 261 — Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Wohngebäude) für umfassende energetische Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard mit Tilgungszuschuss; KfW 297/298 — Erneuerbare Energien Standard für Heizungstausch und erneuerbare Wärmeerzeuger; KfW 159 — Altersgerecht Umbauen für barrierereduzierende Umbauten unabhängig vom Alter. KfW-Kredite werden grundsätzlich nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über eine sogenannte Hausbank (sogenanntes Hausbankverfahren). Wir vermitteln Sie an Banken, die KfW-Programme bearbeiten, und integrieren die Förderung direkt in das Finanzierungskonzept.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt direkte Zuschüsse für einzelne Modernisierungsmaßnahmen — insbesondere für den Heizungstausch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Anders als KfW-Förderkredite, die als Darlehen mit Tilgungszuschuss laufen, sind BAFA-Zuschüsse echte Geldzuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. BAFA-Anträge stellen Sie direkt online; den Restbetrag finanzieren wir über einen Modernisierungskredit. Wichtig: Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen — wer erst saniert und dann beantragt, verliert den Zuschuss. Wir prüfen Ihre BAFA-Förderfähigkeit kostenfrei vor dem Vertragsabschluss.

Seit dem ersten Quartal 2016 gilt für Immobilienkredite die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR). Sie schreibt unter anderem vor, dass ein Modernisierungskredit so ausgestaltet sein muss, dass er vom Kreditnehmer zu dessen Lebzeiten tilgbar ist — Banken prüfen also die Tragfähigkeit auch bei älteren Antragstellern besonders genau. Zusätzlich gilt eine erweiterte Beratungspflicht der Bank und ein verbindliches europäisches Standardinformationsblatt (ESIS). Was für Sie wichtig ist: Die WIKR-Prüfung ist gründlicher als bei einem Konsumkredit, dafür sind die Konditionen aber auch günstiger.

Nicht zwingend. Bei kleineren Modernisierungskrediten — typischerweise bis etwa 50.000 € — verzichten viele Banken auf eine Grundschuldeintragung. Damit sparen Sie Notar- und Grundbuchkosten von rund 1,5 % bis 2 % der Kreditsumme. Bei größeren Modernisierungssummen (etwa ab 50.000 €) oder bei laufender Baufinanzierung wird in der Regel eine Grundschuld eingetragen oder die bestehende erweitert — dafür sinkt der Zinssatz spürbar. Wir prüfen für Ihre konkrete Summe und Situation, welche Variante günstiger ist, einschließlich aller Nebenkosten.

Möglicherweise. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht für Eigentümer, die ihr Haus nach dem 01.02.2002 gebaut, gekauft oder geerbt haben, Modernisierungspflichten vor, sofern die energetischen Mindestanforderungen nicht erfüllt sind. Dazu gehören etwa der Austausch alter Heizungsanlagen (in der Regel über 30 Jahre alt) und die Dämmung oberster Geschossdecken oder Dächer. Wer das Haus am 01.02.2002 bereits bewohnt hat, ist von diesen Pflichten befreit. Bei einem Eigentümerwechsel müssen die Pflichten innerhalb von zwei Jahren erfüllt werden. Welche konkreten Pflichten für Ihre Immobilie gelten, kann ein Energieberater feststellen — wir können einen unabhängigen Energieberater empfehlen.

Die typischen Modernisierungskredit-Vorhaben in unserer Beratung sind: Heizungstausch (Wärmepumpe, Pelletheizung, Brennwertkessel) — meist mit BAFA-Zuschuss kombiniert; Wärmedämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke; Fenstertausch zu Isolierverglasung oder Dreifachverglasung; energetische Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Standard (KfW 261); Badumbau und barrierefreier Umbau (oft mit KfW 159); Erneuerung der Elektroanlage und Wasserleitungen; Photovoltaik mit Batteriespeicher. Der typische Finanzierungsbedarf liegt bei einzelnen Maßnahmen zwischen 15.000 € und 50.000 €, bei energetischer Komplettsanierung deutlich höher.

Für die Kreditzusage benötigen wir: Personalausweis oder Reisepass, letzte drei Gehaltsabrechnungen (Angestellte) bzw. die letzten zwei Einkommensteuerbescheide plus BWAs (Selbstständige), Girokontoauszüge der letzten Monate, Grundbuchauszug nicht älter als drei Monate, sowie Nachweise zur bestehenden Baufinanzierung sofern vorhanden. Für die Maßnahme selbst: Kostenvoranschläge der ausführenden Handwerker (mindestens einer, idealerweise zwei zum Vergleich) und bei energetischen Maßnahmen die Bestätigung eines Energieberaters für die KfW-Förderfähigkeit.

KfW-Kredite werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern immer über eine durchleitende Bank (die Hausbank). Der Ablauf bei uns: Erstens prüfen wir Ihre Modernisierung auf KfW-Förderfähigkeit. Zweitens wählen wir eine Bank aus unserem Netzwerk, die KfW-Programme aktiv bearbeitet (nicht jede Bank tut das). Drittens stellt diese Bank den KfW-Antrag in Ihrem Namen und kombiniert den KfW-Kredit mit einer ergänzenden Bankfinanzierung zu einem einheitlichen Konzept. Wichtig: Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden — wer schon angefangen hat, verliert die Förderung. Die komplette Kommunikation mit Bank und KfW übernehmen wir für Sie.

Ihr Ansprechpartner
Felix Pelinski, Geschäftsführer
Felix Pelinski
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Seit 2018 tätig§ 34c GewO

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Beim Umschuldungsprofi sprechen Sie nicht jedes Mal mit jemand anderem. Sie haben einen festen Ansprechpartner — über die gesamte Laufzeit Ihres Kredits, nicht nur bis zum Vertragsabschluss. Bankgespräche, Dokumentenversand und Rückfragen übernehmen wir für Sie.

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