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DSL Bank Eilmeldung Vorhabensbeginn KfW-Programme

DSL Bank Eilmeldung Vorhabensbeginn KfW-Programme

KfW hat mit Rundschreiben vom 28.02.2024 veröffentlicht, dass ab 01.03.2024 für die Programme 297/298 und 300 die Dokumentation des Finanzierungsgesprächs auf dem Formular „Nachweis eines Beratungsgesprächs durch die Hausbank oder eines Erläuterungsgesprächs durch einen Finanzvermittler“ entfällt. 

Das bedeutet, dass zukünftig grundsätzlich erst nach Eingang des Antrages bei der KfW der förderunschädliche Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags möglich ist.

Das Datum der Antragstellung bei der Bank ist in diesen Programmen nicht maßgeblich für die Förderfähigkeit.
 
Übergangsregelung:

Für alle Vorhaben, bei denen die o.g. Möglichkeit zur Dokumentation des Finanzierungsgesprächs bis 29.02.2024  genutzt wurde, können auch nach dem 01.03.2024 weiterhin Anträge gemäß der bis zum 29.02.2024 geltenden Regeln zum Vorhabensbeginn gestellt werden.
 
Wir empfehlen unseren Kunden, erst dann den Liefer- und Leistungsvertrag bzw. Kaufvertrag (Bauträgervertrag) abzuschließen, wenn dem Kunden die Zusage der Bank vorliegt. 
 
Wir weisen unsere Kunden unbedingt auf die geänderten Programmbedingungen hin.

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Hinweis: Alle genannten Zinssätze und Werte dienen der Orientierung. Ihre individuellen Konditionen hängen von Bonität, Laufzeit und Kreditbetrag ab. Umschuldungsprofi24 UG (haftungsbeschränkt) ist als Finanzvermittler bankenunabhängig tätig.